Beitragssatzstabilisierung Warkens GKV-Plan: Gutverdiener werden zur Kasse gebeten

Die Gesundheitsministerin konkretisiert ihre Reformpläne für die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze soll angehoben werden – und auch der Arbeitgeberbeitrag für Minijobber soll steigen. Insgesamt 2,8 Milliarden Euro Mehrkosten kommen laut Referentenentwurf auf die Arbeitgeber zu. An welchen Stellschrauben Warken sonst noch dreht.

Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht während einer Pressekonferenz zur geplanten Finanzreform für die gesetzliche Krankenkasse (GKV). - © picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) Gutverdienende stärker belasten. Im Jahr 2027 werde "einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben", heißt es im jetzt veröffentlichten Referentenentwurf. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro im Monat. Damit kommen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mehrausgaben von je 1,2 Milliarden Euro zu. Anfang der Woche hatte Warken grob dargestellt, wie sie mit welchen Maßnahmen die Finanzierungslücke schließen will. Das Kabinett soll den Gesetzentwurf am 29. April verabschieden.

Finanzierungslücke soll geschlossen werden

Angesichts der wachsenden Schere zwischen rasch steigenden Ausgaben und langsamer wachsenden Einnahmen will die Gesundheitsministerin mit einem "ausgewogenen Gesamtpaket" die Finanzierungslücke in der GKV schließen. 2027 will sie mit ihrem "Beitragssatzstabilisierungsgesetz" und den darin vorgeschlagenen Maßnahmen 19,6 Milliarden Euro einsparen. Damit habe sie noch einen "kleinen Puffer". Denn ihr Ministerium beziffert die Finanzlücke ohne Reformen für 2027 auf 15,3 Milliarden Euro und 2030 auf 40 Milliarden Euro.

Warken will Beitragssätze ab 2027 stabilisieren

Ziel der Ministerin ist es, die Beitragssätze ab 2027 dauerhaft zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern. Diese sind von durchschnittlich 1,4 Prozent im Jahr 2022 auf 2,9 Prozent gestiegen. Ohne Eingriffe müssten sie 2027 um weitere 0,75 Prozentpunkte steigen, heißt es im Referentenentwurf. Bis 2030 würden sie auf 4,7 Prozent zulegen. Aktuell beträgt der GKV-Beitragssatz inklusive Zusatzbeitrag im Schnitt 17,5 Prozent.

Kritik vom IKK-Bundesverband

Der Geschäftsführer des IKK e.V, Jürgen Hohnl, sieht im vorgelegten Referentenentwurf einen "wichtigen Schritt in Richtung einer dringend notwendigen Stabilisierung der GKV-Finanzen". Positiv hervorzuheben sei das klare Bekenntnis zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. "Dass die Leistungserbringer und Hersteller mit dem Entwurf in die Pflicht genommen werden, ist mehr als folgerichtig."

Dagegen fehle unter anderem die notwendige und verfassungsrechtlich gebotene vollständige Refinanzierung der versicherungsfremden Leistungen in Gestalt der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln. Allein damit hätte ein Finanzloch in Höhe von 12,5 Milliarden Euro zeitnah geschlossen werden können.

Jeder soll einen Beitrag leisten

Das größte Einsparvolumen soll 2027 mit rund zwölf Milliarden Euro durch eine Begrenzung der Vergütungsanstiege und Einsparungen im Bereich der Leistungserbringer, Hersteller und Krankenkassen erzielt werden. Dies entspreche einem Anteil von 60 Prozent, heißt es im Entwurf. Weitere 19 Prozent oder 3,8 Milliarden Euro sollen Patienten über "moderate Leistungsanpassungen" und höhere Zuzahlungen beisteuern.

Arbeitgeber zahlen drauf - ohne Reform wäre es mehr

Mit Blick auf die Arbeitgeber heißt es: "Die Arbeitgeber tragen aufgrund der Anhebung des pauschalen Arbeitgeberbeitragssatzes für geringfügig Beschäftigte und der einmaligen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze moderate Belastungen in 2027 von 2,8 Milliarden Euro". Dies sei weniger als ohne Reform und entspreche einem Anteil von 14 Prozent am Einsparvolumen. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll von derzeit 13 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhöht werden.

Beitragsfreie Mitversicherung wird eingeschränkt

Ab 2028 wird nach Warkens Plan der Beitragszuschlag für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner wirksam. Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Beitragsfrei mitversichert bleiben sollen weiterhin Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und alle im Regelrentenalter.

Höhere Zuzahlungen geplant

Erhöht werden sollen dem Referentenentwurf zufolge auch die Zuzahlungen. Sie seien "seit 2004 weitestgehend unverändert geblieben". So sollen künftig statt bisher mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro fällig werden – etwa, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt. Vorgesehen ist eine solche Anhebung auch für Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Prothesen und für Fahrtkosten-Zuzahlungen.

Leistungen wie Krankengeld werden eingeschränkt

Einschnitte gibt es auch bei den Leistungen: Unter anderem soll das Krankengeld bei einer mehr als sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit um fünf Prozentpunkte reduziert werden. Derzeit liegt es bei rund 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber bei 90 Prozent des Nettolohns. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um zehn Prozentpunkte gesenkt werden.

Beitrag des Bundes 

Der Entwurf sieht als Stabilisierungsbeitrag des Bundes vor, dass 2023, 2025 und 2026 gewährte Darlehen an die gesetzlichen Kassen von insgesamt 5,6 Milliarden Euro später zurückzuzahlen sind – nämlich von 2035 bis 2039. Zu einer stärkeren Übernahme von versicherungsfremden Leistungen konnte sich die schwarz-rote Koalition nicht durchringen.

Mit Inhalten der dpa